Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten sowohl mit dem eigenen Auto, dem Velo oder dem ÖV entstanden sein. Bei dem Verrechnen von Fahrtkosten gilt es einige Einzelheiten zu beachten. Die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen festgelegte Anforderungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.